- Geschrieben von: Udo Paschedag
- Kategorie: Surfpark nein Danke
Schon kurz nach Bekanntwerden des Urteils des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 02. Oktober, durch das der Surfpark-Bebauungsplan der Stadt Stade für unwirksam erklärt wurde, sprach die SPD-Stadtratsfraktion von einem „Pyrrhussieg“ des BUND und der Redaktionsleiter des Tageblatts von einem „Treppenwitz“, weil der BUND nicht aus Gründen des Arten- und Klimaschutzes obsiegt sondern sich u.a. erfolgreich auf eine Verletzung des Ziels des Regionalen Raumordnungsprogramms des Landkreises (RROP) berufen habe. Dort ist zwar der für den Surfpark geplante Bereich als Fläche für Industrie und produzierendes Gewerbe ausgewiesen. Aber bei näherem Hinsehen kann von einem „Treppenwitz“ gar nicht die Rede sein. Ich habe den BUND im Rahmen meiner ehrenamtlichen Unterstützung des BUND im Gerichtsverfahren immer so verstanden, dass er mit seinem Einwand keineswegs die Ansiedlung von Industrie absichern wollte. Sondern er wollte damit mögliche Folgen verhindern, wenn eine bereits bestandskräftig ausgewiesene Industriefläche wegen einer Spaß- und Freizeiteinrichtung nicht mehr industriell genutzt werden könnte. Käme nämlich ein neuer Investor mit einem Industrievorhaben, würde an anderer Stelle erneut eine Industriefläche ausgewiesen werden und ginge wieder unbebaute Naturfläche zusätzlich verloren. Die Sorge vor einer solchen Folge ist vor dem Erfahrungshintergrund mit der hinlänglich bekannten klimaschädlichen Ansiedlungspolitik der Stadt Stade am Beispiel des noch 2017 geplanten Kohlekraftwerks für die DOW und des LNG-Terminals sowie des jüngst bereits begrüßten Holzheizkraftwerkvorhabens durchaus berechtigt.
Der gerichtliche Erfolg des BUND ist auch kein „Pyrrhussieg“. Zwar scheinen die Fraktionen von SPD und CDU im Stadtrat offenbar davon überzeugt zu sein, dass sie die begangenen Fehler mit einem neuen Bebauungsplan kurzfristig heilen könnten und der BUND am Ende doch als Verlierer dastünde. Darauf wetten würde ich nicht. Schon die Behauptung des SPD-Fraktionsvorsitzenden Holm, das OVG habe sämtliche naturschutzrechtlichen Einwände des BUND als irrelevant und substanzlos bewertet, trifft nicht zu. Das OVG hat nach seiner Pressemitteilung die Fragen des Arten- und Klimaschutzes wegen anderer Planungsfehler nur schlicht offen gelassen. Vielmehr hat der Vorsitzende Richter in der mündlichen Verhandlung sogar ausdrücklich davon gesprochen, dass es sinnvoll sein könne, Fragen des Klimaschutzes in Fällen wie diesen dem Bundesverwaltungsgericht zur Entscheidung vorzulegen. Vielleicht trifft man sich dazu also noch in Leipzig wieder. Auch die Überwindung des dem Surfpark entgegenstehenden Regionalen Raumordnungsplans des Landkreises ist gar nicht so einfach. Für die schnelle Genehmigung einer Zielabweichung hat das Bundesverwaltungsgericht hohe Hürden gesetzt. Sie darf nur erteilt werden, wenn angenommen werden kann, die Abweichung liege noch in dem Bereich dessen, was der Landkreis mit seiner Planung gewollt hat oder gewollt hätte, wenn er den Grund der Abweichung gekannt hätte. Das dürfte hier so gut wie ausgeschlossen sein. Hier bedürfte es vielmehr einer Änderung des RROP – und die steht in den Sternen. Aber dort will der Stadtrat mit Ausnahme der Linksfraktion offenbar hin – guten Flug.


Die „Bürgeraktion Surfpark – nein danke“ hat erhebliche Zweifel an der Sinnhaftigkeit und Zukunftsfähigkeit des in Stade geplanten Surfparks: Wer braucht ihn wirklich? Was werden seine Auswirkungen sein? Der Versuch, mit künstlich erzeugten Wellen ein Geschäft zu machen, ist nicht auf Stade beschränkt. Bundesweit ist etwa ein halbes Dutzend solcher Anlagen in Planung, aber auch in der Kritik. Technologieführer ist offenbar die Firma „Wavegarden“ mit Sitz im spanischen Baskenland. Deren Technik mag zwar in gewisser Weise faszinierend sein, andererseits passen aber weder der hohe Energiebedarf noch der starke Wasserverbrauch in unsere Zeit, die von Klimaerwärmung, Artensterben und fortschreitenden Umweltbelastungen bestimmt wird.