Es geht los! Klagefonds Surfpark Stade

Klagefonds Surfpark Stade

Der im Stader Süden geplante Surfpark kann nur noch juristisch verhindert werden. Der BUND Stade wird mit Unterstützung der „Bürgeraktion Surfpark – nein danke“ vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg sowohl gegen den Bebaungsplan (s.g. Normenkontrollverfahren) als auch gegen Baugenehmigungen klagen.

Ein solches Verfahren kostet Geld, da Rechtanwälte und ggf. Gutachter beauftragt bzw. hinzugezogen werden müssen.

Der BUND Stade hat als Kläger einen Klagefonds eingerichtet, um Gelder für das Verfahren von Unterstützer*innen einzusammeln. Dafür gibt es folgende Möglichkeiten:

Monatliche Zahlung auf das Klagefonds-Konto per SEPA-Lastschrifteinzugs-verfahren (separates Formular)

Einzahlung eines Betrags auf das Klagefonds-Konto (Verwendungszweck: „Spende Surfpark“)

 

  • Monatlicher (Klein)Betrag auf das Klagefonds-Konto per SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren (separates Formular)

  • Zweckgebundene Einzahlung auf das Klagefonds-Konto (Verwendungszweck: „Klage Surfpark“)

  • Einzahlung auf das Klagefonds-Konto (Verwendungszweck: „Spende Surfpark“)

 

Kontoinhaber: BUND Stade
Kreissparkasse Stade
IBAN: DE89 2415 1116 0000 1250 21
BIC: NOLADE21STK

 

Einzahlungen mit dem Verwendungszweck „Spende Surfpark“ können steuerlich geltend gemacht werden. Der Spender*in kann eine Spendenbescheinigung bekommen und diese der Steuererklärung beifügen.

Bei Beträgen bis 200,- € gilt der Überweisungsbeleg als Spendenbescheinigung gegenüber dem Finanzamt.

 

Laden Sie hier die PDF-Datei "Klagefonds Surfpark Stade" und "Einzugsermächtigung Klagefonds Stade".

 

Senden Sie ihre Fragen bitte an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.