Ein Erfahrungsbericht

 

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Mit dem Einmarsch Russlands in die Ukraine im Februar 2022 begann sich auch für meinen Mann und mich etwas zu verändern. Zeitenwende? So weit würde ich nicht gehen, eher eine Beschleunigung von Entscheidungsfindungen.

Zuvor ein paar Eckdaten über unser Haus. Im Jahr 2000 kauften wir ein kleines Reihenhäuschen, welches in den 1950gern errichtet wurde. Der Verkäufer teilte uns mit, dass die Hohlklinkerwand mit einer Einblasdämmung versehen wurde, Anfang also der energetischen Sanierung. Bei der anschließenden Kernsanierung dämmten wir das Dach nach damaligem Standard, was uns einen weiteren Schritt voran brachte. Anschließend waren wir erst einmal mit der Abzahlung beschäftigt und so passierte die nächsten 20 Jahre in Sachen energetische Sanierung nicht viel, abgesehen von ein paar Kleinigkeiten wie etwa Licht auf LED umstellen und sparsamere Geräte anschaffen, wenn die Alten ihren Geist aufgaben.

Zurück ins Jahr 2022! Die Meldungen in den Medien überschlugen sich: „Alles wird teurer; Uns wird das Gas ausgehen; Ihr müsst Eure Heizungen tauschen…“, kurz zusammengefasst: „Das Abendland geht unter!“ (mal wieder).

Wir überlegten hin und her, nahmen ein paar kleine Anpassungen an unserer Gasheizung vor, wie das reduzieren der Vorhaltezeiten für Warmwasser. Meistens macht man sich über so etwas erst Gedanken wenn sich etwas verändert. Letztendlich entschieden wir uns für den Austausch unserer Fenster, die aus dem Jahr 1983 stammten und nicht mehr so ganz dichthielten. Da unsere Haustür nur ein Brett mit zwei eingesetzten Glasscheiben war, beschlossen wir die gleich mit zu tauschen.

Der Fenster- und Haustürtausch ist eine sog. Einzelmaßnahme und wurde zu der Zeit von der KfW-Bank gefördert. Für die Fenster gab es 20% Förderung, die Haustür wurde mit 15% gefördert. Für den Erhalt der Fördersumme mussten folgende Bedingungen erfüllt werden:

  • Das Gebäude muss mindestens 10 Jahre alt sein, und selbst bewohnt werden.
  • Die Fenster dürfen einen Grenzwert der Wärmedurchlässigkeit (U-Wert) nicht überschreiten, womit 2fach verglaste Fenster ausscheiden, da diese diesen Grenzwert nicht einhalten. Außerdem muss ein Schutz gegen Wärme vorhanden sein, der mit dem Einbau von Rollläden (wenn nicht vorhanden) erfüllt wird.
  • Die Haustür darf ebenfalls einen U-Wert nicht überschreiten, und muss einen gewissen Schutz gegen Einbruch bieten (RC-Klassen).
  • Das Bauvorhaben muss von einem Energieberater (§88 GEG) geplant und begleitet werden.
  • Die Arbeiten müssen von einem Fachunternehmen ausgeführt werden.
  • Der Antrag muss vor Baubeginn gestellt und genehmigt werden.

Wir begaben uns auf die Suche nach einem Energieberater und einem Fensterbaubetrieb. Die Kostenvoranschläge trudelten nach kurzer Zeit ein. Der Fensterbauer hatte rund 13.000 € für eine Haustür und sieben Fenster mit Rollläden incl. Einbau veranschlagt. Nach unserer Auffassung war das Angebot in Ordnung, da wir Preise und Zusatzleistungen verglichen hatten. Anders sah das mit dem Kostenvoranschlag des Energieberaters aus, der rund 1.600 € für ein Gutachten und zwei Besuche haben wollte. Für den Erhalt der Kfw-Förderung sah die Rechnung jetzt folgendermaßen aus:

 

8.000 € für die Fenster x 20% = 1.600 €

5.000 € für die Haustür x 15% = 750 €

1.600 € für den Energieberater x 50% = 800 €


(die Erstattung muss gesondert bei dem BAFA beantragt werden) Summe: 3.150 €

(BAFA = Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle)

(Stand 2022)

Die Gesamtkosten in Höhe von 14.600 € abzüglich der Fördersumme von 3.150 € betrugen 11.450 €. Die Förderung von 18 % (Fenster und Haustür im Durchschnitt) hatte sich, durch die Rechnung des Energieberaters auf 11 % verringert. Meiner Meinung nach ein Konjunkturprogramm für Bauingenieure. Außerdem hätte die Erstellung des Gutachtens, das Einreichen bei der Kfw und die Bearbeitung des Antrags noch einiges an Zeit in Anspruch genommen. Da der Auftrag erst erteilt werden konnte wenn der Antrag bewilligt ist und da das Angebot des Fensterbauers befristet war, entschieden wir uns auf die Kfw-Förderung zu verzichten.

Wir erteilten den Auftrag und ich begab mich erneut auf Recherche nach Alternativen zur Kfw-Förderung. Es ergab sich eine Möglichkeit die Kosten beim Finanzamt über die Steuererklärung abzusetzen. Der Vorteil bestand darin, dass kein Energieberater erforderlich war. Voraussetzungen für die Förderung (§35c EStG) durch das Finanzamt sind:

  • Das Gebäude muss mindestens 10 Jahre alt sein und selbst bewohnt werden.
  • Die Fenster dürfen einen U-Wert nicht überschreiten, wobei die Werte hier nicht so streng sind.
  • Ein Schutz gegen Wärme (Rollläden) muss vorhanden sein, bzw. eingebaut werden.
  • Die Arbeiten müssen von einem Fachunternehmer ausgeführt werden, der den gesetzlichen

Mindestanforderungen entsprechenden, ordnungsgemäßen Einbau zu Bescheinigen hat.

Die Förderung in Höhe von 20% (maximal 40.000 €) auf Fenster und Haustür wird direkt von der Steuer abgezogen und auf 3 Jahre verteilt (1. und 2. Jahr 7%; 3. Jahr 6%) ausgezahlt. Hier ist wichtig zu erwähnen: „Da es in Deutschland keine negative Einkommensteuer gibt, muss die Steuer dem Finanzamt vorher gezahlt bzw. geschuldet werden, um die Fördersumme erstattet zu bekommen. Ansonsten verfällt der Restbetrag in dem betreffenden Jahr.“

Während ich die restlichen Belege für unsere Steuererklärung zusammentrug, wurde ich mehrmals von den Ereignissen überholt. Ständig änderte sich etwas und ich musste erneut recherchieren und Nachfragen beim Finanzamt, wenn ich mit meinem Latein am Ende war. Die Sachbearbeiter des Finanzamtes sind dazu verpflichtet Nachfragen zu beantworten.

Nach ziemlich genau 6-monatiger Bearbeitungszeit (Wären die 6 Monate überschritten worden, hätte das Finanzamt Zinsen an uns zahlen müssen) bekamen wir unseren Steuerbescheid. Alles anerkannt, wie beantragt:

13.000 € für die Fenster und Haustür x 20%  2.600 €

werden ausgezahlt: „in 2023 = 910 €, in 2024 = 910 € und in 2025 = 780 €.“ Zusätzlich können wir bis zum 31.12.2029 noch 37.400 € abrufen, da unser Haus jetzt als Förderobjekt beim Finanzamt gelistet ist. Unsere Gesamtkosten in Höhe von 13.000 € abzüglich der Fördersumme von 2.600 € betrugen 10.400 €, wir haben im Vergleich zum Kfw-Förderprogramm 1.000 € weniger gezahlt.

Mein Fazit: Der Bürokratieaufwand ist in beiden Fällen hoch. Ich war phasenweise maximal genervt. Trotzdem gibt es Unterschiede:

Beim Kfw-Verfahren habe ich mich stellenweise übervorteilt gefühlt (ist subjektiv, das ist mir bewusst). Auf mich wirkte das folgendermaßen: „Bitte unterschreiben Sie hier, den Rest machen wir. Das wir uns das fürstlich bezahlen lassen erwähnen wir lieber im Kleingedruckten, das Sie sich nicht so genau durchlesen müssen.“ Für Menschen, die sich nicht groß mit Bürokratie beschäftigen wollen mag das vielleicht genau das Richtige sein. Es gilt hierbei zu bedenken, dass die Fördersumme dadurch geschmälert wird. Bei kleineren Einzelmaßnahmen, wie z.B. einer Einblasdämmung in der Hohlklinkerwand eines Hauses, lohnt sich die Förderung nicht mehr.

PapierkriegDie Erstattung über die Steuererklärung war für meinen Mann und mich die lukrativere Variante. Ich habe mit Recherche bis zur Abgabe der Steuererklärung ungefähr 4 Tage (je 8 Stunden) gebraucht, macht einen Stundensatz von 81 € (netto). Aus meiner Sicht hat sich der Aufwand gelohnt. Wer sich damit überfordert fühlt kann einen Steuerberater hinzuziehen, dessen Rechnung in der Steuererklärung absetzbar ist.

Abseits des Bürokratiedschungels gibt es zusätzliche Vorteile. Aus unserer Heizkostenabrechnung ergab sich eine Ersparnis von ca. 30%, die zwar durch höhere Preise aufgezehrt wurde, aber ohne den Tausch wären die Heizkosten noch höher und irgendwann nicht mehr zahlbar, denn sie werden nicht mehr sinken, wenn der Co2 Preis jährlich steigt. Zusätzlich hat sich unsere Lebensqualität enorm verbessert. Die Isolierung gegen Wärme funktioniert sehr gut. Das habe ich so nicht erwartet. Unser Haus heizt sich im Sommer nicht mehr so extrem auf und der Lärm von draußen, bleibt draußen. Die ersten Tage hatte ich das Gefühl wir seien aufs Land gezogen.

Ob und wie irgendjemand energetisch saniert, bleibt natürlich jedem selbst überlassen. Meiner Meinung nach ist es besser sich den Herausforderungen der Zukunft zu stellen, und sich nicht von Bürokratiemonstern und einigen Miesmachern, mit medialem Sendungsbedürfnis, aufhalten zu lassen. Mein Mann und Ich haben es, bis jetzt, nicht bereut diesen Schritt gegangen zu sein.

Falls Ihr darüber nachdenkt tätig zu werden habe ich die aktuellen Fördermöglichkeiten zusammengefasst (Stand März 2024).

  • Die Kfw-Bank fördert nicht mehr, sie bietet noch ermäßigte Kredite an, für die ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP), durch einen Energieberater erstellt, erforderlich ist. An dieser Stelle würde ich empfehlen bei einer regionalen Bank nachzufragen, die können evtl. ein besseres Angebot machen.
  • Die ehemalige Kfw-Förderung läuft jetzt (letzte Änderung Januar 2024) über das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle). Sie bieten 15% Förderung maximal 30.000 € pro Wohneinheit, zusätzlich 5% wenn ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellt wird. Ein Energieberater für Bauplanung und Baubegleitung ist erforderlich. Der Antrag an das BAFA muss gestellt werden, bevor der Auftrag erteilt wird. Nach der Fertigstellung ist eine so genannte Verwendungserklärung abzugeben, die vom BAFA geprüft wird. Ist die Prüfung in Ordnung wird das Geld ausgezahlt.

Die Möglichkeit der steuerlichen Abschreibung ist unverändert, sie läuft allerdings zum 31.12.2029 aus.

Es freut mich meine Erfahrungen mit Euch teilen zu können und hoffe ein wenig Licht in die Dunkelheit gebracht zu haben, und wem jetzt allein schon vom lesen dieses Berichts der Kopf raucht, ein kleiner Tipp: „Denk an den Passierschein A38 aus dem Haus das Verrückte macht (Asterix erobert Rom), schmunzele ein wenig und danach wieder ans Werk. Ein bisschen Sarkasmus hilft!“ Es lohnt sich aktiv zu werden.

Ich wünsche Euch viel Erfolg!