- Geschrieben von: Udo Paschedag
- Kategorie: Energie
Bis zu neun Terminals für Flüssigerdgas (LNG) will die Bundesregierung bis 2030 bauen lassen.
Nach einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung sind diese Planungen völlig überdimensioniert. Sie werden weder für die Energieversorgungssicherheit gebraucht noch sind sie mit den Zielen des Klimaschutzgesetzes vereinbar. Und das vor dem Hintergrund eines künftig sinkenden Erdgasverbrauchs in Deutschland. Selbst das Bundeswirtschaftsministerium geht davon aus, dass der Erdgasverbrauch bis zum Jahr 2035 um 28 % sinkt. Würden alle neun Terminals tatsächlich gebaut und betrieben, würden sie mit 2,2 Gigatonnen CO2 bis zum Ende ihrer Laufzeit 2043 ca. 75 % des Restbudgets aufzehren, das Deutschland zur Einhaltung des Pariser Klimaziels bleibt (vgl. DUHwelt, Nr. 3 /2024, Seite 13).
Bei 80 % der deutschen LNG-Importe handelt es sich um Fracking-Gas aus den USA – hier bei uns aus Gründen des Umwelt- und Gesundheitsschutzes gesetzlich verboten. Was für eine Doppelmoral! Das führt aber in den Herkunftsländern zu hohen Natur-, Umwelt- und Gesundheitsschäden. Neben der Verschmutzung von Wasser und Atemluft und den belegten gesundheitlichen Auswirkungen wie Krebs, Atemwegserkrankungen und Fehlbildungen bei Neugeborenen beschleunigt Fracking massiv den Klimawandel durch das Entweichen des extrem klimaschädlichen Treibhausgases Methan bei der Produktion, dem Transport und der Be- und Entladung. Damit ist die Klimabilanz von Fracking-Gas schlechter als von Kohle.
Man darf gespannt sein, wie das Unternehmen Hanseatic Energy Hub (HEH) als künftiger Betreiber des Stader onshore LNG-Terminals seine Verpflichtungen aus dem neuen deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LKSG) zur Vermeidung dieser Auswirkungen in den USA erfüllen will. Dem hält Manfred Schubert als Berater der HEH vergeblich entgegen, das Lieferkettengesetz sei auf HEH nicht anwendbar, weil HEH nicht über die dort vorausgesetzte Zahl von 3000 ArbeitnehmerInnen verfüge.
DOW-Deutschland ist aber neben weiteren Unternehmen an dem LNG-Terminal beteiligt, so dass HEH als Verbundunternehmen im Sinne des § 1 Abs. 3 LKSG gilt, innerhalb dessen alle im Inland beschäftigten Arbeitnehmer sämtlicher konzernangehörigen Gesellschaften bei der Berechnung der Arbeitnehmerzahl zu berücksichtigen sind. Die Quote ist allein mit DOW-Deutschland demnach erfüllt – HEH muss liefern. Wenn HEH nicht freiwillig liefern sollte, muss das Gewerbeaufsichtsamt in Lüneburg ein Vermeidungskonzept einfordern und auf seine Wirksamkeit prüfen. Wir von der Arbeitsgemeinschaft Umweltplanung Niederelbe (AUN) werden einen Blick darauf haben. Genauso wie auf die verbrannten Steuergelder. Seit März 2024 liegt das in China gebaute LNG Terminal-Schiff Energos Force im Stader Hafen und hat bis heute keinen m3 LNG in den gasförmigen Zustand umgewandelt. Es hat einen Tiefgang von über 16 Metern und muss regelmäßig seinen Liegeplatz im Hafen verlassen und in der Nordsee vor Anker gehen. Denn der Stader Hafen verschlickt immer wieder und muss dann ausgebaggert werden. Hierauf hatten BUND und AUN schon im Vorfeld hingewiesen. Aber das wird einfach in Kauf genommen. Sind ja nur Steuergelder die hier von der bundeseigenen Betreibergesellschaft „Deutsche Energy Terminal“ (DET) verbrannt werden. Nach vorsichtigen Schätzung von örtlichen Medien ca. 200.000 € täglich, also seit März ca. 50 Mill. €.
Ein Irrweg zurück in die fossile Energiewirtschaft mit ausgewechselter Abhängigkeit - vormals von Russland und heute von den USA bei gleichbleibender Erpressbarkeit statt den Ausbau der erneuerbaren Energien massiv voranzutreiben und vor allem starke Anreize zum Einsparen von Energie zu schaffen – quo vadis consilium?

